Die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Fortentwicklung des Staats- und Verwaltungsrechts in Europa. Antrittsvorlesung im Sommersemester 1999.

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Speyer

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0931-8437

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ZLB: 2000/1501

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KO

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Abstract

Nach einer ersten Ortsbestimmung der Rechtsvergleichung steht die öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung im Mittelpunkt des Vortrages. Nach einer Kennzeichnung des Gegenstandes der Verleichung im Staats- und Verwaltungsrecht im Verhältnis zu anderen Wissenschaftsdisziplinen, wird nach ihrem Zweck gefragt. Es werden ihre methodischen Grundlagen identifiziert und Beispiele für angewandte Rechtsvergleichung gegeben. Im letzten Teil wird die Zukunftsperspektive der Rechtsvergleichung innerhalb der Rechtswissenschaft angesprochen. difu

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39 S.

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Speyerer Vorträge; 52