Schallschutz - mehr als nur ein notwendiges Übel? Schutz gegen Außenlärm.
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DE
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Wiesbaden
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0005-6863
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IRB: Z 57
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Abstract
Schallschutz an neu zu errichtenden oder wesentlich veränderten Verkehrswegen ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Der aktive Schallschutz mittels Lärmschutzeinrichtungen hat solange Vorrang vor dem passiven Schallschutz, wie es von den Wandhöhen her optisch zumutbar ist. Sind Maßnahmen des aktiven Schallschutzes nicht möglich, müssen Überschreitungen der Grenzwerte durch bauliche Maßnahmen kompensiert werden. Für die Auswahl von Konstruktionen stehen im wesentlichen zwei Maßnahmen zur Verfügung. (hb)
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Die Bauwirtschaft
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Nr.11
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S.45-46,51-52