Die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse nach der Novellierung der Bayerischen Bauordnung.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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Abstract

Die novellierte Bayerische Bauordnung (BayBO) 2008 bildet einen weiteren Schritt der Deregulierung des Bauordnungsrechts und fügt sich in die diesbezüglich bundesweit festzustellenden Vereinfachungsbemühungen durch die Landesgesetzgeber ein. Neben der weiteren Ausdünnung der verfahrensrechtlichen Anforderungen erfuhr die neu gefasste BayBO auch einige Änderungen im Bereich der bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse, die aufgrund der Zurückdrängung der präventiven Bauaufsicht immer mehr in den Mittelpunkt der bauordnungsrechtlichen Verfahren rücken. Während einige Befugnisnormen vereinfacht und systematisiert wurden, finden sich andere unverändert im neuen Gesetzestext wieder. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Novellierung auf die Anwendung der einzelnen bauordnungsrechtlichen Eingriffsnormen. Besondere Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die praxisrelevanten Befugnisse zur Einstellung von Arbeiten, zur Untersagung der Nutzung und zur Anordnung der Beseitigung von Anlagen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 15

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S. 460-466

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