Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht. Zugleich Bericht über den Arbeitskreis VIll des 5. Deutschen Baugerichtstags in Hamm.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Die Teilnehmer des Arbeitskreises VIll auf dem 5. Deutschen Baugerichtstag waren sich einig: Das Städtebaurecht und das Immissionsschutzrecht sollten harmonisiert werden. Dabei muss vor allem der Bauleitplanung eine größere Gestaltungsmöglichkeit zukommen, nicht nur bei der planerischen Bewältigung vorhandener Gemengelagen, sondern auch bei Neuplanungen - vor allem, wenn sie aus Gründen einer Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung stattfinden. Beraten wurde die Frage: "Verlangt das Leitbild der kompakten europäischen Stadt mit Nutzungsmischung von Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe angesichts der zunehmenden Schrumpfungs- und Konzentrationsprozesse eine Änderung des Baurechts im BauGB und der BauNVO oder des Immissionsschutzrechts?"

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 14

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S. 908-913

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