Die Umweltverträglichkeitsprüfung von Straßenbaumaßnahmen, dargestellt am Beispiel einer Autobahnanschlußstelle.

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IRB: Z 161
BBR: Z 151

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Zusammenfassung

Eine allgemeine Verkehrspflicht für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) existiert nicht, da jeder betroffene Raum verschiedene Eigenschaften aufweist. Eine UVP sollte sich nicht auf die reinquantitative Erfassung der Maßnahmewirkung beschränken, sondern die Ergebnisse bewerten. Eine UVP wird am Beispiel einer von der Stadt Heidelberg geplanten Anschlussstelle der K 9701 an die Bundesautobahn A 856 beschrieben. In einer Tabelle sind die Zielsetzungen angegeben, die von den Wirkungen der Baumaßnahmen berührt werden. Die angestrebten Ziele und die Folgen der verschiedenen Baumaßnahmen, sowie die Bewertung der Folgen werden erörtert. Als Ziel werden angeführt: Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt, Erhaltung und Verbesserung der städtischen Umwelt, Erhaltung und Förderung der Wirtschaftskraft und der übergemeindlichen Versorgungsfunktion. In einer Tabelle ist die Bewertung der einzelnen Maßnahmen zusammengestellt. Im Falle des Beispiels Anschlussstelle muss die Ortsdurchfahrt Wieblingen zurückgebaut werden.(-z-)

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Straßenbau, Autobahn, Anschluss, Baumaßnahme, Umweltverträglichkeitsprüfung, Wirkungsanalyse, Bewertung, Umweltschutz, Kriterienkatalog, Zielkatalog, Anschlussstelle, Verkehr, Straßenverkehr

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Straße + Autobahn, Bonn 37(1986), Nr.10, S.450-457, Abb.;Tab.;Lit.

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Straßenbau, Autobahn, Anschluss, Baumaßnahme, Umweltverträglichkeitsprüfung, Wirkungsanalyse, Bewertung, Umweltschutz, Kriterienkatalog, Zielkatalog, Anschlussstelle, Verkehr, Straßenverkehr

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