Das Verhältnis von Anordnung und Vollstreckung im Verwaltungsverfahren.
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1967
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SEBI: CO 613-4
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Zusammenfassung
Während das Klagesystem der Verwaltungsgerichtsordnung ausgiebigen Rechtsschutz gegen Rechtsbeeinträchtigungen durch bereits erlassene Verwaltungsakte, was hier der "Anordnung" zugerechnet wird, bereithält, ist auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsakten alles unterlassen worden, um dem Bürger Rechtsschutz einzuräumen. Ziel der Arbeit ist es daher zu ergründen, ob hier bereits im Verhältnis zwischen Anordnungs- und Vollstreckungsverfahren von einer "grauen Rechtszone" gesprochen werden kann. Es werden deshalb unter Abgrenzung der beiden Verfahren die verschiedenen Möglichkeiten der Vollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld, unmittelbarer Zwang, Ersatzzwangshaft) und des Vollstreckungsverfahrens (Androhung, Festsetzung, Ausführung) erörtert. Weiter wird die Rechtsnatur der Zwangsmittel behandelt sowie auf die verschiedenen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vollstreckungsmaßnahmen eingegangen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß die Vollstreckungsmaßnahme wie auch die Anordnungsmaßnahme ein Verwaltungsakt ist und selbständig angefochten werden kann. kp/difu
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Würzburg: (1967), XVI, 168 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1968)