Immobilienhandel. Ein Überblick über den Erwerb von Grund und Immobilien in Mittel- und Osteuropa.
DMB-Verl.
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DMB-Verl.
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DE
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Berlin
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ZLB: 4-Zs 2290
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
BBR: Z 508
IRB: Z 1052
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Abstract
Nach der EU-Osterweiterung am 1. 5.2004 nahm die Zahl des Immobilienhandels in den Beitrittsstaaten erheblich zu. Im Rahmen des Grundsatzes des freien Kapitalverkehrs wurde der Erwerb von Eigentum in Ost- und Mitteleuropa gerade auch für Ausländer ermöglicht bzw. vereinfacht. In vielen Beitrittsstaaten wurden jedoch Ausnahmeregelungen beim Erwerb von Eigentum im Wege von Übergangsfristen zur vollen Umsetzung des EU-Rechtsbestandes geschaffen, um einen befürchteten »Ausverkauf" zu verhindern. Bei diesen Übergangsfristen handelt es sich um vorübergehende Ausnahmen vom Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, die u. a. in dem Beitrag dargestellt werden. difu
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht
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Nr. 1
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S. 15-18