Umgebungslärmrichtlinie. Vernetzung von Planungsebenen bei der Lärmaktionsplanung. Abschlussbericht.
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DE
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Dessau-Roßlau
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0722-186X
2363-8311
1862-4804
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1862-4804
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Abstract
Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen viele Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne erarbeiten. Gleichzeitig zeigen bisherige Erfahrungen, dass lärmmindernde Planungen und Umsetzungen häufig sektoral erfolgen. Zwar gibt es in vielen Stadt- und Verkehrsplanungen bereits seit langem gesetzliche Regelungen zum Lärmschutz. Praktisch wird er aber häufig "weggewogen" oder erst in einem formalen Planungsprozess behandelt, obwohl grundlegende Weichenstellungen bereits zuvor in informellen Planungen erfolgten. Gerade die Lärmaktionsplanung mit ihrem umfassenden Ansatz kann ein geeignetes Instrument sein, die Lärmbelastungen gemeindeweit zu betrachten und darauf aufbauend schlüssige Lärmschutzkonzepte zu entwickeln. Eine bessere Vernetzung der Planungsebenen ist erforderlich, um mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Handlungspotenziale besser zu nutzen. Schwerpunkt der Untersuchung ist weniger eine technische Herangehensweise. Wichtiger erscheint die Frage, wie alltägliche Planungs-, Kommunikations- und Denkprozesse der Vor-Ort-Akteurinnen und Akteure nachhaltig verändert werden können. Das Vorhaben untersucht vor diesem Hintergrund mögliche Ansätze einer stärkeren Vernetzung der Planungsebenen. Die geschieht anhand von zwei Fallbeispielen. Im ersten Fallbeispiel wird eine Vernetzung der Lärmaktionsplanung mit der räumlichen Planung betrachtet. Im zweiten Fallbeispiel steht eine integrierte Verkehrsentwicklungs-, Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung im Fokus. Aufbauend auf den Fallbeispielen werden Empfehlungen für die Bundesebene und die Ebene der Kommunen gegeben.
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62 S.
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Texte / Umweltbundesamt; 112/2019
Für Mensch & Umwelt
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