BBauG § 35 I Nr.5. Windenergieanlage im Außenbereich. BVerwG, Urteil v. 18.2.1983 - Az. 4 C 10/82 - Koblenz.

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1984

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Eine im Außenbereich gelegene private Windenergieanlage für die Versorgung eines nach § 35 I Nr. 5 BBauG privilegierten Betriebes kann als untergeordnete Nebenanlage von der Privilegierung des Betriebes gedeckt sein sofern eine räumlich-gegenständliche und damit optische Unterordnung unter die Hauptanlage gegeben ist. -y-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.47, S.2718, Lit.

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