Hessische Gemeinschaftshäuser - Modell sozialer Integration?
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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
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Zusammenfassung
Das hessische Gemeinschaftshausprogramm hat seit 1952 den Anspruch, das Leben auf dem Lande attraktiver zu machen und zur Chancengleichheit der Bürger auf dem Gebiet der kulturellen und Freizeitbeschäftigungen beizutragen. Die Gemeinschaftshäuser sollen den Bürgern als "Stätten menschlicher Begegnung und als Orte der Erholung und Entspannung" angeboten werden. Das "durchschnittliche" Gemeinschaftshaus kann aber im eigenen Ort das vielfältige Defizit gegenüber städtischen Angeboten kaum ausgleichen. Verkehrsanschlüssen mittels öffentlicher Verkehrsmittel dürfte eine steigende Bedeutung zukommen, um so auch das größere Angebot in Nachbargemeinden und Zentren breiteren Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen. Nur über ein Netz zentraler Orte könne eine deutliche Verbesserung der Situation der Bewohner ländlicher Gemeinden erfolgen. IRPUD
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Freizeit, Erholung, Infrastruktur, Gemeinschaftshaus, Nutzung, Kulturangebot, Verkehrsangebot, Sozialinfrastruktur
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 33(1981)Nr.7, S.606-608, Abb.
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Freizeit, Erholung, Infrastruktur, Gemeinschaftshaus, Nutzung, Kulturangebot, Verkehrsangebot, Sozialinfrastruktur