Werden bei Bodenverkehrsgenehmigung - Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet - versagt werden. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.1978 - III ZR 45/77.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Das Urteil bezieht sich auf folgenden Fall: Einem Grundstückseigentümer wurde zur Teilung seines Grundstücks eine Bodenverkehrsgenehmigung erteilt. Der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan konnte nicht genehmigt werden, da Belange des Denkmalschutzes entgegenstanden. Der Grundstückseigentümer verlangte eine Entschädigung. Das Gericht gab ihm recht: Werden bei der Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung entgegenstehende Belange des Denkmalschutzes nicht beachtet, so ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet, wenn die Baugenehmigung später aus Gründen des Denkmalschutzes versagt wird. kj

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Eigentum, Planungsrecht, Bodenverkehrsgenehmigung, Baugenehmigung, Denkmalschutz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 31(1979)Nr.5, S.118-121

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Eigentum, Planungsrecht, Bodenverkehrsgenehmigung, Baugenehmigung, Denkmalschutz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries