Werden bei Bodenverkehrsgenehmigung - Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet - versagt werden. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.1978 - III ZR 45/77.

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1980

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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906

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Zusammenfassung

Das Urteil bezieht sich auf folgenden Fall: Einem Grundstückseigentümer wurde zur Teilung seines Grundstücks eine Bodenverkehrsgenehmigung erteilt. Der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan konnte nicht genehmigt werden, da Belange des Denkmalschutzes entgegenstanden. Der Grundstückseigentümer verlangte eine Entschädigung. Das Gericht gab ihm recht: Werden bei der Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung entgegenstehende Belange des Denkmalschutzes nicht beachtet, so ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet, wenn die Baugenehmigung später aus Gründen des Denkmalschutzes versagt wird. kj

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 31(1979)Nr.5, S.118-121

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