Werden bei Bodenverkehrsgenehmigung - Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet - versagt werden. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.12.1978 - III ZR 45/77.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Urteil bezieht sich auf folgenden Fall: Einem Grundstückseigentümer wurde zur Teilung seines Grundstücks eine Bodenverkehrsgenehmigung erteilt. Der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan konnte nicht genehmigt werden, da Belange des Denkmalschutzes entgegenstanden. Der Grundstückseigentümer verlangte eine Entschädigung. Das Gericht gab ihm recht: Werden bei der Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung entgegenstehende Belange des Denkmalschutzes nicht beachtet, so ist die Gemeinde zur Entschädigung verpflichtet, wenn die Baugenehmigung später aus Gründen des Denkmalschutzes versagt wird. kj
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Eigentum, Planungsrecht, Bodenverkehrsgenehmigung, Baugenehmigung, Denkmalschutz
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 31(1979)Nr.5, S.118-121
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Eigentum, Planungsrecht, Bodenverkehrsgenehmigung, Baugenehmigung, Denkmalschutz