Förderung so vielfältig wie die Landwirtschaft. Land unterstützt Zusammenfassung von einzelbetrieblichen Maßnahmen mit 560 Mark pro Hektar bundesweit an der Spitze.
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1990
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IRB: S 6635
SEBI: Ges 101-4
BBR: Z 293
SEBI: Ges 101-4
BBR: Z 293
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Zusammenfassung
Dargestellt werden die Fördermaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe durch den Bund, die EG-Kommission sowie das Land Baden-Württemberg. Bei den EG-Maßnahmen sind dies die Kleinerzeugerbeihilfe und eine Sonderprämie für Rindfleischerzeuger. Die Maßnahmen des Bundes bestehen in der Gasölverbilligung, einer Produktionsaufgaberente, Investitionsbeihilfen zur Energieeinsparung, Zuschüssen für die erstmalige Niederlassung von Junglandwirten und der Förderung der Flurbereinigung und des ländlichen Wegebaus. Das Land unterstützt Landwirte im Rahmen eines Existenzgründungsprogrammes mit Maßnahmen aus dem Regionalprogramm und durch Darlehen für den landwirtschaftlichen Wohnungsbau aus Mitteln für die Dorfentwicklung. Das Land unterstützt eine angestrebte Zusammenfassung der einzelbetrieblichen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Die Bewertung sämtlicher unternehmensbezogener Einkommensübertragungen im Agrarbereich bezogen auf ein Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gibt einen Betrag von DM 560. Damit steht Baden-Württemberg mit weitem Abstand an der Spitze aller Bundesländer. (hb)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Stuttgart 39(1990), Nr.52, S.1-2