Wechselwirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung - Einsatzmöglichkeiten des Sensitivitätsmodells von Prof. Vester am Beispiel einer Deponieplanung.

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DE

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Darmstadt

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ZLB: 96/2006-4

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Zusammenfassung

Am 1.8.1990 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Kraft. Seit dieser Umsetzung der EG-Richtlinie von 1985 sind Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für bestimmte Vorhaben vorgeschrieben. Neben einer vollständigen Überprüfung, d. h. hinsichtlich aller betroffenen Schutzgüter, ist auch ein gesamthafter integrativer Charakter gefordert, der u. a. durch die Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern gesetzlich verankert ist. In der Praxis ergeben sich häufig Schwierigkeiten bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Wechselwirkungen. Die Diplomarbeit möchte diesen Aspekt der UVP systematisch untersuchen und an einem Beispiel die Einsatzmöglichkeiten des Sensitivitätsmodells von Prof. Vester testen. Am Beispiel des Deponieprojekts "Monte Scherbelino" der Stadt und des Umlandverbandes Frankfurt wird das Sensitivitätsmodell überprüft. Die Erweiterung der Deponie muß dem Raumordnungsverfahren zur Abstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung und einem abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren unterzogen werden. Sowohl im Raumordnungsverfahren als auch im Zulassungsverfahren ist eine integrierte UVP erforderlich. Ob sich Vesters Systemansatz etablieren kann, bleibt abzuwarten. sg/difu

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ca. 260 S.

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