Die Baulanderschließung und deren Finanzierung.

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CH

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Bern

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ZLB: 2007/1462

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Zusammenfassung

Die Pflicht zur Erschließung der Bauzonen obliegt in erster Linie den Gemeinden. Sie müssen unter finanziellen Gesichtspunkten in der Lage sein, das eingezonte Bauland innerhalb von 15 Jahren tatsächlich zu erschließen. Die Schrift beleuchtet zunächst allgemeine Aspekte der Erschließung mit einer Definition der verschiedenen Erschließungsarten und der Darstellung der Instrumente der Erschließungsplanung sowie allgemeine Aspekte der Erhebung öffentlicher Abgaben. Im Zentrum bietet die Schrift einen Überblick über die Möglichkeiten der Erschließungsfinanzierung, die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Ermittlung der Kosten, Ermittlung der beitragspflichtigen Grundeigentmer, Aspekte des Verfahrensrechts) und die Erhebung von Benutzungsgebühren (Abwasserbehandlung, Wasserversorgung, Energieversorgung). goj/difu

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68 S.

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Schriftenfolge VLP-ASPAN; 72