Die Luftverunreinigung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.

Beer, Volker
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1968

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SEBI: 71/2267

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Die Luftverunreinigung bewirkt neben den Schäden an Organismen auch solche an toten Gegenständen. Die Auswirkungen der Luftverunreinigung beginnen bei den Aufwendungen für die Reinigung von Kleidern und Haushaltsgegenständen und enden bei den Substanzeingriffen durch Gase, Säuren und Stäube in Gebäuden. Ein Schutz vor diesen Luftverunreinigungen kann nur - so das Ergebnis dieser Studie - durch Schaffung eines Spezialgesetzes erreicht werden (das zu dem Untersuchungszeitpunkt noch nicht existierte), welches das komplexe Gebiet der Emissionen umfassend regelt. Dieses Gesetz müßte den allgemeinen Tatbestand an den Anfang stellen, der eine Überschreitung der Luftverunreinigung unter Angabe der exakten Werte mit Strafe bedroht. Dabei wird davon ausgegangen, daß das bisherige Strafrecht unzureichend ist, weil der Kausalitätsnachweis schwer zu führen ist. sg/difu

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Mainz: (1968), 123 S., Lit.

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