Rechtliche Grundsatzfragen der Entwicklung und Verwirklichung von Energieversorgungskonzepten.
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
In der energiepolitischen Diskussion ist seit einige Zeit die Frage umstritten, wer für die Entwicklung und Verwirklichung von Energieversorgungskonzepten zuständig ist. Die Zuständigkeit wird von den Energieversorgungsunternehmen und den Städten und Gemeinden beansprucht. Eine allgemeine Rechtsnorm hierzu besteht nicht. Die Frage wird nach rechtlichen und sachlich-praktischen Gesichtspunkten untersucht, wobei sowohl eine Zuständigkeit der EVU gemäß Energiewirtschaftsgesetz besteht, als auch energiepolitische Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts rechtlich abgesichert sind. Somit bedarf es intensiver Abstimmung beider Interessen; ein Vorrang besteht nicht. kj
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Schlagwörter
Recht, Energie, Planungsrecht, Raumordnung, Energieversorgung, Energieversorgungskonzept, Energieversorgungsunternehmen
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Deutsches Verwaltungsblatt 97(1982)Nr.24, S.1165-1172, Lit.
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Recht, Energie, Planungsrecht, Raumordnung, Energieversorgung, Energieversorgungskonzept, Energieversorgungsunternehmen