Die Jagdwilderei.

Utz
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Utz

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München

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ZLB: 2005/2903

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DI
RE

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Abstract

Der Jagdwildereitatbestand wird in einem völlig neuen Blickwinkel gesehen. Eine neue Sichtweise in der Literatur möchte dem Straftatbestand der Jagdwilderei stärkeres Gewicht dadurch beilegen, dass sie postuliert, Schutzgut dieses Tatbestandes sei nicht lediglich das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten, sondern zugleich auch das Volksgut des Wildbestandes. Gegenüber dieser neuen, dualistischen Auffassung beharrt die konventionelle Auffassung auf der monistischen Schutzrichtung des Wildereitatbestandes lediglich zum Schutze des Individualrechtsgutes des Jagdausübungsberechtigten. Von der Entscheidung dieser Frage hängt die Lösung mannigfacher Einzelprobleme im Zusammenhang mit der vor allem teleologischen Auslegung des § 292 StGB ab. Dies gilt beispielsweise für die umstrittene analoge Anwendung der Strafantragserfordernisse des § 248 StGB in Fällen, in denen sich der Wilderer geringwertige Sachen aneignet, oder für die Frage der Wirkung einer durch den Jagdausübungsberechtigten erteilten Erlaubnis. difu

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355 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 701