Bewerberdatenschutz nach neuem Datenschutzrecht. Einwilligung, Grundsätze für die Verarbeitung, Informationspflichten und Rechte des Bewerbers.
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DE
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Düsseldorf
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0171-9181
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ZLB
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Abstract
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind aktuell in aller Munde. Es gilt die neuen Regeln umzusetzen, bestehende Regelungen anzupassen oder gar neue aufzustellen. Der Beitrag befasst sich mit dem Datenschutz im Hinblick auf Bewerber im Arbeitsrecht - sprich: potenzielle neue Arbeitnehmer. Dabei ergeben sich neben der Frage einer wirksamen Einwilligung insbesondere neue Aspekte im Rahmen der Datenverarbeitung und Speicherung. Daneben treten neue Informationsrechte und -pflichten. Es werden die neuen Vorschriften des Datenschutzrechts dargestellt. Beide werden am 25.05.2018 verbindlich und geben dem Bewerber ausdifferenzierte Rechte und legen (potenziellen) Arbeitgebern Pflichten auf.
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Der Betrieb
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Nr. 21
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S. 1277-1283