Flexible Handhabung des Zentrale-Orte-Konzepts am Beispiel der Region Braunschweig.

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Bonn

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0303-2493

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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IFL: Z 0073
IRB: Z 885

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Abstract

Der Großraum Braunschweig verfügt mit seinen insgesamt 48 Städten und Gemeinden, darunter drei Oberzentren und elf Mittelzentren, über eine ausgeprägte polyzentrische Siedlungsstruktur. Zur Wahrung einer ausgeglichenen Stadt- und Regionalentwicklung - wie vom Raumordnungsgesetz des Bundes gefordert - ist die Ausrichtung der planerischen Arbeit auf das Zentrale-Orte-Konzept von großer regionalpolitischer Bedeutung. Hervorzuheben ist, dass das hier verfolgte Zentrale-Orte-Konzept nicht ganze Gemeindegebiete, sondern standortbezogen einzelne Ortsteile zur Wahrung der spezifischen Zentralitätsaufgaben festlegt. Flankiert wird diese Festlegung durch die Arbeit der Unteren Landesplanungsbehörde, die mit Hilfe eines feingliedrigen Bauleitplankatasters die Einhaltung des regionsweit abgestimmten Zentrale-Orte-Konzeptes im Rahmen der Trägerbeteiligung fachlich begleitet und überwacht. Gleichwohl wird nicht verkannt, dass die Einhaltung des Zentrale-Orte-Konzeptes allein nicht ausreicht, anhaltende Suburbanisierungsprozesse insbesondere bei rückläufigen Bevölkerungszahlen auszugleichen. In dieser von Einwohnerrückgang und starkem altersstrukturellen Wandel gekennzeichneten Region geht die Suburbanisierung eindeutig zulasten der Kernstädte wie auch der ländlich-peripheren Gemeinden, es gibt also Sieger und Verlierer bei den regionalen Binnenwanderungen. Mit der Beteiligung am bundesweiten Forschungsvorhaben "Stadtleitbild 2030" versucht die Region, durch Einbindung einer Vielzahl von Akteuren langfristig auf Ausgleich bedachte Leitbilder und Ausgleichsmechanismen zu entwickeln und umzusetzen. difu

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Nr. 12

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S. IX-X, 737-743

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