Die Rechtsstellung des Rates der Zehn in Venedig.
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1972
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SEBI: 75/1181
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Zusammenfassung
Die Verfassungsgeschichte Venedigs wird ab 1310 - der Gründung des Rates der Zehn - bis zum Untergang der Republik 1797 dargestellt. Von Interesse ist dabei vor allem, welchen Beitrag die Verfassung zu der beispiellosen Langlebigkeit der Republik Venedig geleistet hat. Die allgemeine Bewunderung der venezianischen Verfassung ist weniger in einer genauen Kenntnis des inneren Gefüges als vielmehr in der Anerkennung ihrer Wirksamkeit begründet. Die innenpolitische Leistung liegt nicht so sehr im Aufbau von Verfassung und Verwaltung, sondern eher in der Art, wie eine jahrhundertlang geschulte Gesellschaft sie gebrauchte.
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Würzburg, (1972) 203 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1973)