Flächendeckend Tempo 30. Innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung kann zu Sicherheit und Lebensqualität beitragen.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Die Verkehrssicherheit zu verbessern stellt trotz insgesamt rückläufiger Unfallzahlen eine wichtige Aufgabe, auch für Städte und Gemeinden, dar. Vor allem Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten, den Straßenverkehr richtig einzuschätzen und sind daher besonders gefährdet. Das Deutsche KinderhilfswerK setzt sich aus diesem Grund für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Durch diese Basisgeschwindigkeit könnte vor allem die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr weiter verringert werden. Um eine Ausweitung von Tempo 30 in Kommunen zu erreichen, ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Derzeit bestehen strenge Auflagen, wenn Städte und Gemeinden derartige Regelungen einführen möchten. Nach Auffassung des deutschen Kinderhilfswerkes werden keine Sonderregelungen für Tempo 30 benötigt, sondern stattdessen für Tempo 50.
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 12
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S. 577-578