Ausschreibungen für Erneuerbare Energien. Welche Fragen sind zu prüfen?
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Berlin
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Abstract
Von 2017 an sollen Ausschreibungen zur Regel bei der Förderung von Erneuerbaren Energien werden. Das Papier fasst die wichtigsten Fragen und Optionen, die bei Auktionen abzuwägen sind, zusammen und spiegelt sie mit internationalen Erfahrungen. Nach dem Willen der Bundesregierung und der EU-Kommission sollen Ausschreibungen für Erneuerbare Energien von 2017 an die administrativ festgelegten Fördersätze im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzen. Gleichzeitig sind jedoch noch eine Fülle von Fragen offen - bis hin zu der Grundsatzfrage, ob sie tatsächlich für alle Technologien sinnvoll eingesetzt werden können oder ob nicht doch teilweise die in den EU-Beihilfeleitlinien vorgesehenen Ausnahmeklauseln greifen. Es wäre daher sinnvoll, neben den vorgesehenen Pilotauktionen im Bereich Photovoltaik-Freiflächenanlagen ebenfalls Pilotauktionen im Bereich Onshore-Windkraft durchzuführen, um damit bis 2016 dringend benötigte Erfahrungen zu sammeln. In der ökonomischen Theorie sind Ausschreibungen oder Auktionen ein effizientes Instrument zur Bestimmung von Preisen. Allerdings werden in der Literatur auch die Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit sie tatsächlich zum gewünschten Ergebnis führen: So muss es unter anderem eine ausreichende Zahl an Bietern und geeignete Zugangsbedingungen auch für kleinere Anbieter geben, damit der Wettbewerb funktioniert. Zudem führt das Ausschreibungsverfahren bei den Projektentwicklern zu zusätzlichen Risiken, die je nach Design die Kosten deutlich erhöhen können. Daneben zeigen die Erfahrungen in anderen Ländern, dass immer auch ein beträchtlicher Teil der Projekte, die den Zuschlag erhalten, nicht realisiert werden. Das Papier diskutiert daher die zentralen Elemente eines effizienten und gleichermaßen gesellschaftlich und politisch akzeptablen Ausschreibungsdesigns, ohne dass Lösungen für alle aufgeworfenen Fragen und Herausforderungen gegeben werden können.
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33 S.
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