Krankenhausbedarfsplan des Freistaates Bayern. Stand 1. Januar 1984. 9. Fortschreibung.

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1984

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SEBI: 79/869-Fortschr.9

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Teil I des Planes enthält allgemeine Grundsätze und Leitlinien der Krankenhausbedarfsplanung in Bayern. In Teil II werden die einzelnen nach dem KHG zu fördernden Krankenhäuser mit der Zahl der Betten angegeben, die derzeit für die Akutversorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind. Der Krankenhausbedarfsplan wird durch Fachprogramme für die Dialyseversorgung, die Luftrettung und die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten und Schädel-Hirn-Verletzten ergänzt. Der Plan enthält ferner die in den geförderten Krankenhäusern vorgehaltenen Fachrichtungen, deren Belegärzte Vertrauensschutz genießen, die nicht geförderten Krankenhäuser, deren Bereiterklärung gemäß Pargr. 371 RVO angenommen worden ist, die in den Universitätsklinika vorgehaltenen Betten sowie eine Liste der mit den Krankenhäusern verbundenen Ausbildungsstätten. gk/difu

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München: Selbstverlag (1984), 80 S., Tab.; Reg.

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