Zu den Auswirkungen von Gebietsänderungen auf die Bauleitplanung der Gemeinden.
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1984
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die Konsequenzen von Territorialreformen für die Bauleitplanung sind seit dem 1.1.1977 durch § 4 a BBauG teilweise geregelt. In einem Rechtsvergleich des Autors kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die vor Schaffung des § 4 a BBauG gewonnenen Erkentnisse weitgehend gültig geblieben sind. Die Bestimmung hat überwiegend klarstellende Bedeutung und ändert die durch Territorialreform ausgelösten automatischen Rechtsfolgen für die Bauleitplanung nur in einem wichtigen Bereich. Nach Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift ist neuerdings die Fortsetzung eines begonnenen Bebauungsplanverfahrens ohne die früheren Einschränkungen möglich. (rh)
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In: Baurecht, 15(1984), Nr.6, S.593-602, Lit.