Die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung nach § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG. Gebundene Erlaubnis im Gefüge des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

Lang
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lang

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Frankfurt/Main

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 99/3677

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Anders als für Abfalldeponien, die im Wege der abfallrechtlichen Planfeststellung zuzulassen sind, sieht das KrW-/AbfG für die Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen zur Beseitigung gem. § 31 Abs. 1 KrW-/AbfG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, mithin eine gebundene Erlaubnis. Im Anschluss an eine eingehende Darstellung der begrifflichen und systematischen Strukturen des KrW-/AbfG wird dargelegt, dass sich das Rechtsinstitut der gebundenen Erlaubnis für diesen Anlagentyp entgegen aller Kritik systemgerecht in das Gefüge des KrW-/AbfG einpasst. Die Anspruchsposition des Antrag stellenden Unternehmens ist demzufolge von planungsrechtlichen Einflüssen des Staates, etwa hinsichtlich der Standort- und Bedarfsfrage, freizuhalten. difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XXI, 246 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 2805