Zur Einrichtung eines Risikomanagementsystems im Krankenhaus.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0340-3602
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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
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Abstract
Am 1.5.1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) in Kraft. Das KonTraG soll die Voraussetzungen für eine effizientere Überwachung des Vorstandes/der Geschäftsleitung durch den Aufsichtsrat und entsprechende Gremien bzw. durch den Abschlussprüfer schaffen. Daher werden Vorstände, Geschäftsführer und Verwaltungsleiter vom Gesetzgeber verpflichtet, in ihren Unternehmen ein Risikomanagementsystem einzuführen, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch weitgehend offen gelassen ist. Es werden die Bestandteile eines Risikomanagementsystems und die wesentlichen Schritte bei der Einrichtung aufgezeigt, und es werden erste praktische Erfahrungen bei der Umsetzung des Gesetzes dargestellt. difu
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Das Krankenhaus
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Nr. 6
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S. 474-477