Direktionsrecht und Eingruppierung im Öffentlichen Dienst.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1969
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 70/821
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Direktionsrecht ist das auf dem Arbeitsverhältnis beruhende Recht, dem Arbeitnehmer Befehle zu erteilen, sei es, um seine Arbeitskraft zu verwerten, sei es, um ihn in die betriebliche Organisation einzordnen. Die Angestellten des Öffentlichen Dienstes, die im Geltungsbereich einer Tarifordnung arbeiten, werden herkömmlicherweise in Gruppen eingeteilt. Zweck der Gruppenbildung ist die Festsetzung der Vergütung, so daß jeder Gruppe ein bestimmter Vergütungssatz entspricht. Ein Arbeitnehmer, der verlangt, anderen Arbeitnehmern gleichgestellt zu werden, braucht sich nicht nur auf die Anwendung der richtigen Norm zu berufen. Eine Gleichstellung mit besser bezahlten Arbeitnehmern kann auch auf Grund des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes in Frage kommen, infolgedessen er in eine höhere Vergütungsgruppe aufsteigen kann. Voraussetzung dafür ist ein nicht tarifgebundenes Arbeitsverhältnis oder bei einem tarifunterworfenen Arbeitnehmer eine übertarifliche Besserstellung vergleichbarer Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Köln: Kleikamp (1969) XIII, 111 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1969)