Risiken erkennen und minimieren. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.

Bauverlag
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Gütersloh

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ZLB: 4-Zs 6753-Beil.

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Abstract

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet die Geschäftsführungen dazu, ein Risikomanagement-System einzuführen. Ziel ist, mögliche Gefahren des Unternehmens in einem umfassenden Prozess zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies betrifft nicht nur strategische, wirtschaftliche und EDV-technische Aspekte, sondern auch die Gebäude und die bauliche Sicherheit bei möglichen Bränden und Explosionen. difu

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Facility-Management, Beil. BS Brandschutz

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Nr. 2, Beil. 1

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S. 14-15

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