Bauplanungsrechtliche Grundsätze bei der Kollision und zur Ausbalancierung von Belangen.

Hoppe, W.
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1980

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

DS 25741

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Aufgabe der Planung ist es, widerstreitende Interessen im Wege der Abwägung auszubalancieren. Die Planungsnormen enthalten Gestaltungsermächtigungen und Freiräume für Interessenbewertungen, die sich einer legislatorischen Determination z.T. entziehen, für die der Gesetzgeber aber Richtpunkte und Direktiven angibt. Diese müssen vor dem Hintergrund der rechtsstaatlich geforderten planerischen Abwägung gesehen werden. Sie sollten weniger als gerichtliche Kontrollmaßstäbe, sondern vielmehr als Handlungsmaßstäbe für die Verwaltung betrachtet werden. Sie sind in Gebote und Verbote gefasst, die teils relativ gelten, indem sie in die Abwägung eingebracht und dort überwunden werden können, teils aber absolute Geltung beanspruchen können, wenn sie strikt einzuhalten sind. DS

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Jura (1979)Nr.3, S.133-147

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen