Der Jugendwohlfahrtsausschuß. Probleme in Verfassung und Verfahren. Unter besonderer Berücksichtigung des nordrhein-westfälischen Landesrechts.

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Die öffentliche Jugendhilfe umfaßt alle behördlichen Maßnahmen zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt). Der Jugendwohlfahrtsausschuß ist wie die Jugendämter Organ der öffentlichen Jugendhilfe. Seit der Wiedereinführung des Jugendwohlfahrtsausschusses 1953 haben sich bei seiner Eingliederung in die Arbeit der Gemeinden und Gemeindeverbände eine Reihe von Problemen und Streitfragen ergeben, mit denen sich die Studie auseinandersetzt und Lösungen entwickelt. Neben einer Darstellung der Geschichte des Jugendwohlfahrtsausschusses befaßt sich die Untersuchung mit seiner Zusammensetzung, seinen Aufgaben und seinem Wirkungskreis. Zugleich behandelt sie die Verfassungsgemäßheit von Jugendhilfebehörden, die rechtliche Stellung des Jugendamtes und die Einordnung in das Kommunalverfassungsrecht. Berücksichtigt ist die Rechtslage und Reformbestrebungen bis 1961. hw/difu

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Jugendwohlfahrtsausschuss, Jugendamt, Jugendhilfe, Sozialarbeit, Sozialwesen, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation

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Köln: (1962), XXIII, 223 S., Lit.

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Jugendwohlfahrtsausschuss, Jugendamt, Jugendhilfe, Sozialarbeit, Sozialwesen, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation

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