Vorschlag abgelehnt. Die EU-Kommission ist mit ihrer Biokraftstoffgesetzgebung zu "indirect Land Use Change" (iLUC) in seiner ersten Runde gescheitert.
Rhombos
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Rhombos
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DE
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Berlin
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1868-9531
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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853
IRB: Z 1853
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RE
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Abstract
Mit dem Beitrag werden Hinweise für die zweite Runde der Gesetzgebung zum Komplex "Land Use Change (LUC)" beziehungsweise Landnutzungsänderung gegeben. Es wird dargestellt, wie die Europäische Kommission mittels ökonometrischer Modellberechnungen Faktoren für die indirekte Landnutzungsänderung (sogenannte iLUC-Faktoren) für die EU-Gesetzgebung ermittelt hatte. Diese Faktoren weisen keine ausreichende Rechtssicherheit auf und sie würden keinen ausreichenden Beitrag zur Problemlösung der weltweiten Landnutzungsänderung leisten, wenn sie eingeführt werden. Daher ist damit zu rechnen, dass Rat und Europäisches Parlament die Kommission erneut damit beauftragen, einen zielführenden Regelungsvorschlag zu entwickeln. In dem Beitrag wird dargestellt, welchen Gesichtspunkten ein neuer Regelungsvorschlag genügen sollte. Hierbei wird auf die Grundsätze 'Guter Regierungspraxis' Bezug genommen. Und es wird gezeigt, wie mittels einer regional ausgerichteten Regelung die klimapolitischen Selbstverpflichtungen in den relevanten Ländern unterstützt werden können.
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Nr. 4
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S. 39-46