Dem Wildkraut wird der Garaus gemacht. Unkrautregulierung.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Die Begriffe Wildkraut oder Unkraut bedeuten wild wachsendes Kraut - es wächst, ohne dass jemand es gesät, gegossen oder gepflegt hat. In Städten und Gemeinden gibt es ein großes Wegenetz, das laufend unterhalten werden muss. Dazu zählt auch die Beseitigung von Wildkraut im öffentlichen Raum. Dabei stören die Pflanzen nicht nur optisch das Erscheinungsbild einer Kommune und haben keinerlei wirtschaftlichen Nutzen, sondern sie können auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Deshalb ist die Unkrautbekämpfung Aufgabe der Grünpflege in Städten und Gemeinden. Soll eine Wildpflanze dauerhaft entfernt werden, ist es wichtig, dass die Wurzel beseitigt oder zerstört wird. Dies kann durch chemische, mechanische oder thermische Verfahren geschehen. Viele Kommunen wollen Vorbild im Umweltschutz sein und verzichten auf Chemie in der Unkautbekämpfung, denn der Einsatz von Herbiziden wirkt zwar stark und schnell, kann aber zu nicht abschätzbaren Langzeitfolgen für Mensch und Umwelt führen. Ein Beispiel für mechanische Verfahren ist der Einsatz einer Wildkrautbürste. Die unterschiedlichen thermischen Verfahren funktionieren mit direkter Hitze. In dem Zusammenhang wird in dem Beitrag am Beispiel der nordrhein-westfälischen Stadt Bielefeld die Heißwassermethode vorgestellt. Das Wildkraut wird von März bis Oktober bekämpft. Bei regelmäßigem Einsatz und der über Sensoren gesteuerten Technik ist ein wirtschaftlicher Einsatz möglich und steht im Einklang mit dem wachsenden Umweltbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.
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Der Gemeinderat
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Nr. 7/8
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S. 54-56