Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation von Jugendhilfe und Polizei.

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
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Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

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Hannover

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1612-1864

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RE

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Abstract

Die Kooperation zwischen Sozialarbeit und Polizei ist ein schwieriges Thema, dem von der DVJJ jährlich durch das Seminar "Polizei und Sozialarbeit" Rechnung getragen wird. Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dazu ist die Materie zu umfangreich. Die Paragraphen und Inhalte sind für diesen Zusammenhang ausgewählt. Sofern es um Landesgesetze geht, beziehen sich die Aussagen auf die des Landes Berlin. Der Begriff Sozialarbeiter/in wird als ein Sammelbegriff für Fachkräfte aller Disziplinen verwendet, die in der Jugendhilfe vertreten sind. Die Grundlagen der Berufsbereiche Jugendhilfe und Polizei kennen die Leser/innen, trotzdem erscheint es sinnvoll, das Grundsätzliche anzuführen, um die Unterschiedlichkeit, mit der Sozialarbeiter/innen und Polizeibeamte/innen aufeinandertreffen, noch einmal deutlich zu machen.

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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)

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Nr. 4

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S. 393-399

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