Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2021.
Chmielorz
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Chmielorz
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DE
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Wiesbaden
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1616-0991
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2027583-3
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ZLB: Kws 155 ZB 6780
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RE
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Abstract
Im Beitrag werden die Neuerungen der novellierten ImmoWertV der bisherigen Rechtslage gegenübergestellt. Die Novellierung war notwendig, da das bisherige Recht nicht ausreichte, um eine bundesweite Homogenität bei der Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu gewährleisten, sowie deren modellkonformen Anwendung sicherzustellen. Trotz vieler Bedenken ist mit der neuen ImmoWertV ein praxisnahes und umfassendes Regelwerk entstanden. Dabei konnte nicht allen geäußerten Bedenken Rechnung getragen werden. Die Regelungen vor allem bezüglich des Erbbaurechtes werden ihre Praxistauglichkeit unter Beweis stellen müssen.
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Flächenmanagement und Bodenordnung : fub ; Zeitschrift für Liegenschaftswesen, Planung und Vermessung
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4
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154-163