Die Entwicklung des Düsseldorfer Gerichtswesens von der Einführung des Code civil in Berg bis zum Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze. 1. Januar 1810 bis 1. Oktober 1879.
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1960
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Einführung des französischen formellen und materiellen Rechts und seiner Auswirkung auf die Entwicklung des Rechtswesens im Großherzogtum Berg. Nach dem Niedergang Napoleons wird die Entwicklung des Düsseldorfer (im Großherzogtum gelegenen) Gerichtswesens in der Zeit des Generalgouvernements Berg von 1813 bis 1815 und nach der Übernahme der Rheinprovinzen bis zum Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze von 1815 bis 1879 behandelt. Die zu dieser Zeit maßgebenden Gerichte, d. h. das Friedensgericht, das Tribunal erster Instanz, das Appellationsgericht und das Assisengericht (Kriminalgericht) werden auf ihre Ausgestaltung und ihren Einfluß in damaliger Zeit untersucht. kp/difu
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Düsseldorf: (1960), S. 28-101, Lit.(jur.Diss.; Köln 1959)
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Sonderdruck aus Düsseldorfer Jahrbuch; 50