Beihilfen für den Steinkohlenbergbau in der Europäischen Union nach 2002.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 99/1030

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Zusammenfassung

1952 wurde der Montanvertrag für eine Laufzeit von 50 Jahren, also bis zum Jahre 2002, abgeschlossen. Da der Steinkohlenbergbau in den Mitgliedstaaten der Montanunion mittel- und langfristig nur mit staatlichen Beihilfen überleben kann, stellt sich die Frage, welche Folgen sich für die heute nach dem Montanvertrag zulässigen Beihilfen, die bereits 1965 eingeführt wurden, bis zum heutigen Tag gewährt und schon für die kommenden Jahre in verschiedenen Formen zugesagt wurden, ab dem Jahr 2002 ergeben. Die Arbeit untersucht insbesondere, ob sich aus den Motiven der Vertragsgründer der Montanunion, aus der Entwicklung der Montanunion seit 1951, aus den aktuellen Äußerungen von Mitgliedstaaten und Organen der Montanunion oder der europäischen Energie- oder Beihilfenpolitik Hinweise entweder für eine Verlängerung der Montanunion oder für fortgeltende Regelungen für die Zeit danach ergeben. Es wird untersucht, ob sich im EGKS-V selbst, etwa in seinen Vertragszielen, oder in den fortwährenden Beihilfengenehmigungen für den Steinkohlenbergbau, oder sogar in den Regeln des Völkerrechts Aussagen zu den Rechtsfolgen seiner Beendigung finden lassen. Es wird auch auf die Fragestellung eingegangen, ob sich die Europäischen Verträge etwa als Einheit darstellend, so daß der EGKS-V bereits im EG-V integriert wäre und sich daraus Fortwirkungen über das Jahr 2002 hinaus ergäben. Falls all dies verneint werden muß, stellt sich die Frage, wie eine Anwendung der Beihilferegelungen des EG-V auf die künftigen Steinkohlenbeihilfen ab dem Jahre 2002 erfolgen kann und, vor allem, ob die Steinkohlenbeihilfen genehmigungsfähig nach diesen Regeln des EG-V sind. Dabei stellt sich angesichts der großen Bedeutung des Steinkohlenbergbaus für einzelne Mitgliedstaaten der EG die Frage nach einer beihilferechtlichen Lösung, die auf der Basis der geltenden europäischen Verträge eine Möglichkeit für die künftige europarechtlich langfristig und verläßlich abgesicherte Gewährung von nationalen Beihilfen an den Steinkohlenbergbau aufzeigt. goj/difu

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160 S.

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Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht; 87