Anspruchsvolles Ziel. Die TA Luft wird an neue Anforderungen angepasst und weiterentwickelt.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571
IRB: Z 1853

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Abstract

Die TA Luft entfaltet als sogenannte normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift eine unmittelbare Außenwirkung. Damit ist sie für Anlagenbetreiber und die betroffene Öffentlichkeit von erheblicher Relevanz. Die TA Luft 2002 entspricht in Teilen nicht mehr dem Stand der Technik, weil dieser sich weiterentwickelt hat. Hohe Umweltstandards sind Grundlage für das heute bereits vorhandene Know-how in der Umweltschutztechnik in Deutschland, deren Weiterentwicklung auch zukünftig Vorteile für die heimische Industrie sichern wird. Um weiterhin dem Anspruch eines fortschrittlichen, vollzugsvereinheitlichenden und entbürokratisierenden Regelwerkes gerecht zu werden, ist eine Anpassung und Fortschreibung geboten.

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S. 33-35

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