Organisation des Jugendamtes - Erziehungsbeistandschaft.

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KGST B 7/75

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Abstract

Die Erziehungsbeistandschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Form der offenen Jugendhilfe. Sie tritt nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz an die Stelle der früheren Schutzaufsicht und soll eine soziale Hilfe für die in ihrer Entwicklung gestörten und gefährdeten Kinder und Jugendlichen sein. Erziehungsbeistandschaft ist Aufgabe des Jugendamtes. Die KGSt empfiehlt als Fachkraft einen graduierten Sozialarbeiter, der das ihm anvertraute Kind oder den Jugendlichen sowohl im Innen- als auch im Außendienst betreuen soll. Als Methode wird Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit vorgeschlagen. Es werden der Arbeitsablauf, das Verhältnis von Einzel- zu Gruppenarbeit, die Ausstattung der Arbeitsplätze sowie die Personalbemessung behandelt.

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Jugendamt, Erziehungsbeistandschaft, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1975), 21 S.,

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Jugendamt, Erziehungsbeistandschaft, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 7/75