Nachbarrechtsklage gegen eine Baugenehmigung eines in 20 m Entfernung errichteten Schweinestalles für 300 Schweine; § 34 BBauG, §§ 68 Abs.1, 98 Abs.1 Nr.1 LBO.OVG Lüneburg, Urteil vom 13.7.1979 - I A 31/78.

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1980

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IRB: Z 1059
SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489

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Zusammenfassung

Bei der im Rahmen des Gebotes der Ruecksichtnahme vorzunehmenden Abwaegung zwischen dem, was den Nachbarn einerseits und dem Landwirt andererseits zuzumuten ist, kann auf die VDI-Richtlinien 3471 zurueckgegriffen werden, welche die zustaendigen Landesminister mit Runderlass vom 8.3.1979 (Amtsblatt S.168) zur Anwendung empfohlen haben.Da der Abstand des Schweinemaststalles zum Wohnhaus des Klaegers zu gering ist, hat der Klaeger einen Anspruch auf Ruecknahme der unanfechtbar gewordenen Baugenehmigung. bm

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Gemeinde, Kiel 31(1979)Nr.12, S.377-378

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