Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: ein Aktionsrahmen. 28.10.1998, COM/98/605 F.

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ZLB: 99/1280-4
DST: Gc 120-10-/488

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Abstract

Im Jahre 1997 hat die Europäische Kommission die Mitteilung "Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union" angenommen. Sie hat dabei ihrer Absicht Ausdruck verliehen, unter dem Gesichtspunkt der städtischen Auswirkungen, die EU-Politiken zu untersuchen und deren Einbeziehung auf städtischer Ebene zu verbessern. Der EU Aktionsrahmen für nachhaltige Stadtentwicklung zielt ab auf besser koordinierte und gezieltere Gemeinschaftsaktionen hinsichtlich städtischer Probleme und gruppiert sich anhand vier unabhängiger Politikziele: Stärkung des wirtschaftlichen Wohlstands und der Beschäftigung in den Städten, Förderung von Gleichheit, sozialer Eingliederung und Erneuerung in städtischen Gebieten, Schutz und Verbesserung der städtischen und der globalen Umwelt, Beitrag zu einem guten Stadtmanagement und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Zu jedem der vier Bereiche werden die politischen Ziele benannt und Aktionen geplant. Des weiteren werden die Folgemaßnahmen aufgezeigt. gb/difu

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III, 43 S.

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Europäische Union. Regionalpolitik und Kohäsion