Regional differenzierte Agrarpolitik auf der Grundlage von Strukturdaten.

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1973

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SEBI: 75/1598

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Mit dem 1971 eingeleiteten Entwicklungsprogramm in Ländlichen Räumen (Regionalprogramm) sollten in Baden-Württemberg sowohl strukturschwache Gebiete als auch strukturschwache Betriebe besonders gefördert werden. Es wurde davon ausgegangen, daß die Landwirtschaft in der industrialisierten Gesellschaft zentrale Aufgaben zu erfüllen hat, die als Beitrag zum Gemeinwohl anzusehen sind. Vorrangig sollen die Landesmittel in Gebieten verwendet werden, in denen regionale Strukturprogramme erarbeitet wurden. Mit dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz erfuhren die Förderungsmaßnahmen ihre rechtliche Absicherung.

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In: aus: Landschaftsentwicklung und Erholung Stuttgart, (1973) S. 17-18

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