Die Verwaltungshaftung nach Art. 103a V GG und ihre Anwendbarkeit auf die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Sinne des Art. 91a GG.

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DE

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Sinzheim

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ZLB: 2000/64

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Zusammenfassung

Die Frage der Haftung im Bund-Länder-Verhältnis ist ein in Rechtsprechung und Literatur bislang kaum behandeltes Thema, obwohl doch Bundesmittel in beträchtlichem Umfang durch die Länder bewirtschaftet werden. Gerade fehlerhaftes Verwaltungshandeln auf Landesebene kann zu erheblichen finanziellen Einbußen beim Bund führen. Die in Art. 104a Abs. V GG enthaltene Haftungsbestimmung bietet einen Ansatzpunkt, um Schadenersatzansprüche im Bund-Länder-Verhältnis geltend zu machen. Trotz der Anerkennung des Art. 104a Abs. V GG als unmittelbar anwendbare Anspruchsgrundlage durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wirft die Haftungsbestimmung weiterhin Fragen auf. Die Arbeit nimmt Stellung zum Problem der unmittelbaren Geltung des Art. 104a Abs. V GG sowie zu dessen Anwendbarkeit im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben im Sinne des Art. 91a GG, insbesondere bei der Durchführung des Hochschulbauförderungsgesetzes. difu

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174 S.

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Wissenschaftliche Schriften. Recht