Bayern nach der französischen Julirevolution. Die Aburteilung politischer Vergehen und Verbrechen durch das Appellationsgericht Landshut/Freising in den Jahren 1832-1840.

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München

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ZLB: 92/1954

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Die Hochphase der politischen Prozesse in Bayern nach der französischen Julirevolution von 1830 fällt in die Zeit der Präsidentschaft Joseph von Hörmanns über das Appellationsgericht (Kriminalgericht) Landshut, nämlich in den Zeitraum von 1832 bis 1840.Das Appellationsgericht in Landshut hatte entscheidddenden Anteil daran, daß das rechtsstaatliche Ideal in Bayern auf viele Jahre nicht verwirklicht werden konnte.Jegliche liberale Äußerung konnte nach den weit gefaßten bayerischen Strafgesetzen als Majestätsbeleidigung aufgefaßt werden.Dafür, daß dies auch geschah, sorgte der von König Ludwig I. wegen seiner extremen Härte eingesetzte von Hörmann.Auf Veranlassung des Königs verletzte das Appelationsgericht die Verfassung durch ständige außerrechtliche politische Aktionen, die als "Justizterror" charakterisiert wurden. lil/difu

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213, XVIII S.

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