Nichtseßhaftigkeit ist nicht unabänderlich. Wertvolle Erfahrungen eines Unternehmens.
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Zu den Betätigungen eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens kann auch die Errichtung eines Wohnheims mit Unterkünften für Nichtsesshafte gehören. Die mehr als dreijährigen Erfahrungen mit einem derartigen Übergangsheim und einer therapeutischen Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk werden geschildert. Schon nach relativ kurzer Zeit nahm die Zielgruppe alleinstehender mittel- und wohnungsloser Personen die Einrichtung voll an. Schwerpunkt der Beratungen bilden die Wohnraumvermittlung und die Arbeitsplatzbeschaffung neben der Mithilfe bei der Lösung persönlicher Probleme. Daneben besteht eine therapeutische Wohngemeinschaft für Obdachlose mit erkennbarer Resozialisierungsbereitschaft. hg
Beschreibung
Schlagwörter
Bevölkerung/Gesellschaft, Wohnen/Wohnung, Wohnbevölkerung, Sozialverhalten, Wohnungsversorgung, Belegung, Wohnheim, Arbeitsplatz, Wohngemeinschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Obdachloser, Nichtsesshaftigkeit, Resozialisierung
Zeitschrift
Ausgabe
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.11, S.588-590
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Freie Schlagworte
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Bevölkerung/Gesellschaft, Wohnen/Wohnung, Wohnbevölkerung, Sozialverhalten, Wohnungsversorgung, Belegung, Wohnheim, Arbeitsplatz, Wohngemeinschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Obdachloser, Nichtsesshaftigkeit, Resozialisierung