Nichtseßhaftigkeit ist nicht unabänderlich. Wertvolle Erfahrungen eines Unternehmens.

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ZZ

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Zu den Betätigungen eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens kann auch die Errichtung eines Wohnheims mit Unterkünften für Nichtsesshafte gehören. Die mehr als dreijährigen Erfahrungen mit einem derartigen Übergangsheim und einer therapeutischen Beratungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk werden geschildert. Schon nach relativ kurzer Zeit nahm die Zielgruppe alleinstehender mittel- und wohnungsloser Personen die Einrichtung voll an. Schwerpunkt der Beratungen bilden die Wohnraumvermittlung und die Arbeitsplatzbeschaffung neben der Mithilfe bei der Lösung persönlicher Probleme. Daneben besteht eine therapeutische Wohngemeinschaft für Obdachlose mit erkennbarer Resozialisierungsbereitschaft. hg

Beschreibung

Schlagwörter

Bevölkerung/Gesellschaft, Wohnen/Wohnung, Wohnbevölkerung, Sozialverhalten, Wohnungsversorgung, Belegung, Wohnheim, Arbeitsplatz, Wohngemeinschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Obdachloser, Nichtsesshaftigkeit, Resozialisierung

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.11, S.588-590

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Bevölkerung/Gesellschaft, Wohnen/Wohnung, Wohnbevölkerung, Sozialverhalten, Wohnungsversorgung, Belegung, Wohnheim, Arbeitsplatz, Wohngemeinschaft, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Obdachloser, Nichtsesshaftigkeit, Resozialisierung

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