Instandhaltungspauschalen-Erhöhung - wann? Neue Ankündigung von Bundesminister Schneider.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Die von der Wohnungswirtschaft schon lange geforderte Anpassung der Instandhaltungskostenpauschalen an die Kostenentwicklung wurde zum 2.2.1984 vom Bundesbauministerium bestätigt. Als Instandhaltungskosten sollen künftig pro qm Wohnfläche und Jahr angesetzt werden - bis DM 12,50 für Wohnungen, die bis 31.12.1952 bezugsfertig wurden, bis DM 12,- für Wohnungen, die vom 1.1.1953-31.12.1969 bezugsfertig waren, bis DM 10,- für Wohnungen, die nach dem 31.12.1969 und vor dem 1.1.1980 bezugsfertig waren bis DM 8,- und für Wohnungen, die vom 1.1.1980 an bezugsfertig waren. Von der Wohnungsindustrie werden die Sätze als zu niedrig angesehen. Sie haben eine Mieterhöhung für die Mieter als Folge. hg
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Wohnungspolitik, Wohnungswesen, Wohnungsbau, Instandhaltungskosten, Mieterhöhung, Wohnfläche, Kostenpauschale
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.3, S.140
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Wohnungspolitik, Wohnungswesen, Wohnungsbau, Instandhaltungskosten, Mieterhöhung, Wohnfläche, Kostenpauschale