Klimaneutrales Berlin 2050. Empfehlungen für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK).
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DE
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Berlin
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PL
EDOC
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Das am 06. April 2016 in Kraft getretene Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) schreibt vor, dass der Senat dem Abgeordnetenhaus ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) vorzulegen hat, welches die konkreten Strategien und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels enthält. Das BEK 2030 enthält Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft sowie Private Haushalte und Konsum für den Umsetzungszeitraum bis 2020 und den Entwicklungshorizont 2030. Es stellt den "Fahrplan" auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 dar. Grundlage für das BEK 2030 ist eine wissenschaftliche Studie, welche durch ein Konsortium unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet und Ende 2015 vorgelegt wurde. Das BEK 2030 wurde am 7. Juni 2016 durch den Senat beschlossen. An die Beschlussfassung durch das Parlament wird sich die Umsetzung des BEK 2030 anschließen.
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23 S.