Betriebswirtschaftliche, körperschaftsteuerliche und verfassungsrechtliche Probleme des Konzessionsabgabewesens der öffentlichen Versorgungswirtschaft.

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SEBI: 75/988

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Zusammenfassung

Unter Konzessionsabgaben sind alle Entgelte zu verstehen, die ein Versorgungsunternehmen an eine Gebietskörperschaft für die Gestattung der Benutzung der Verkehrsräume zur Verlegung von Versorgungsleitungen oder den Verzicht auf eine anderweitige Regelung der Versorgung im Gebiet der Gebietskörperschaft entrichtet. Unter betriebswirtschaftlichem Gesichtspunkt stellt die Zahlung von Konzessionsabgaben für die Versorgungsunternehmen ein geeignetes Mittel dar, um zu langfristigen Versorgungsverträgen zu kommen und damit die Voraussetzungen zu einer günstigen Investitionsplanung zu schaffen. Konzessionsabgaben stellen körperschaftsteuerrechtlich Betriebsausgaben dar. Die Arbeit befaßt sich abschließend mit den Reformvorschlägen des Arbeitskreises ,,Konzessionsabgabenrecht'', die als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet werden.

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Schlagwörter

Versorgungsunternehmen, Konzessionsabgabe, Steuerrecht, Energieversorgung, Gebühr, Finanzplanung, Recht, Verwaltung, Betriebswirtschaft

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Würzburg: Bauer u.Sieber (1970) 217, XLV S., Lit.; Zus.

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Versorgungsunternehmen, Konzessionsabgabe, Steuerrecht, Energieversorgung, Gebühr, Finanzplanung, Recht, Verwaltung, Betriebswirtschaft

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