Das 16-m-Privileg nach der Entscheidung des Großen Senats des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs - Art. 6 Abs.5 BayBO. Ein erster Versuch einer Umsetzung in die Verwaltungspraxis.
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
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Abstract
Das mit der vierten Novelle zur Bayerischen Bauordnung 1982 verfolgte politische Ziel, mit dem neuen Artikel 6 Abs. 5 entscheidende Erleichterungen für das konfliktreiche Abstandsflächenrecht zur besseren Ausnutzung der Baugrundstücke zu schaffen, hat schwierige rechtliche und praktische Fragen aufgeworfen, die zu einem erheblichen Meinungsstreit und zu einer nicht mehr erträglichen Rechtsunsicherheit geführt haben. Auf Anrufung eines Bausenats hat der Große Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtsfhofs mit Beschluss von 21.4.1986 die gestellte Rechtsfrage nach der maßgeblichen Außenwand i.S. des Artikels 6 Abs. 5 BayBO mit einem amtlichen Leitsatz beantwortet, aber einen gesetzesystematisch nicht bedenkenfreien neuen Rechtsbegriff der abstandsflächenrelevanten Außenwand gebildet. Für die vielfachen Fallgestaltungen gilt es nun, diesen Leitsatz in der Verwaltungspraxis umzusetzen. In einem ersten Versuch wird ein Überblick über die aus dem Beschluss des Großen Senats sich ergebende neue Sach- und Rechtslage gegeben und zugleich auch auf die bisher geäußerte Kritik eingegangen. (-z-)
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Abstandsfläche, Nachbarschutz, Außenwand, Rechtsunsicherheit, Verwaltungshandeln, Rechtsprechung, Drittschutz, Rücksichtnahmegebot, Bauordnung, Artikel 6, Recht, Bauordnungsrecht
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 117(1986), Nr.20, S.609-614, Lit.
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Abstandsfläche, Nachbarschutz, Außenwand, Rechtsunsicherheit, Verwaltungshandeln, Rechtsprechung, Drittschutz, Rücksichtnahmegebot, Bauordnung, Artikel 6, Recht, Bauordnungsrecht