Die kommunalisierte Regionalplanung.
Selbstverl.
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Selbstverl.
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DE
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Hannover
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ZLB: 94/3968-4
BBR: C 24 578
BBR: C 24 578
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Regionalplanung ist Staatsaufgabe. Eine staatliche Delegation der Regionalplanung an kommunale Planungsträger ist zulässig, aber nicht zwingend. Auch bei Übertragung der Regionalplanung auf Planungsverbände kann (und teilweise: muß) der Staat sich Befugnisse vorbehalten. Die Befugnisse des Staates bei der Ausarbeitung kommunalisierter Regionalpläne werden in der Arbeit detailliert erörtert; die Reichweite dieser Kompetenzen richtet sich nach ihrem Regelungsgegenstand. Jedoch ist die Einflußnahme des Staates auf die Regionalplanung durch eigene Planungen nur bei Vorgabe höherrangiger Raumordnungsziele möglich. Entgegen weitverbreiteter Verwaltungspraxis besteht keine Bindung an Fachplanungen. Abschließend wird die Rolle des Staates (durch Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle) bei der Verbindlichkeitserklärung kommunalisierter Regionalpläne untersucht. kmr/difu
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XII, 239 S.
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ARL-Arbeitsmaterial; 208