Baufreiheit, Baubeschränkungen und Enteignung nach heutigem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

Burkhard, Fritz
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1965

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SEBI: HC 33

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Bei Einführung des Bundesbaugesetzes wurde die "erweiterte" Enteignung (Eigentumsbeschränkung durch Bauverbote, Bausperren, Nutzungsbeschränkungen usw.) ganz konkret kodifiziert und mit entsprechenden Entschädigungsbestimmungen versehen. In der Praxis ist es aber oft nicht klar, wann eine Beschränkung vorliegt. Die Arbeit befaßt sich mit dem Recht auf bauliche Nutzung von Grund und Boden und seiner wertmäßigen Beständigkeit gegenüber den allgemeinen und speziellen Einwirkungen seitens der städtebaulichen Planung und Bauaufsicht, um dadurch die grundsätzliche Problematik der erweiterten Enteignung innerhalb des Baurechts zu verdeutlichen. Dazu wird zunächst eine Klärung des Enteignungsbegriffs und seine Anwendbarkeit auf die Gegebenheiten des Bau- und Planungsrechts durch die Auswertung des dazu vorhandenen Streitstoffs in der Literatur und Rechtsprechung vorgenommen, um sodann die Wirkung der städtebaulichen Planung in ihrer Wirkung gegenüber dem baulichen Nutzungsrecht aufzuzeigen. Im weiteren wird das Nutzungsrecht selbst untersucht. kp/difu

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Heidelberg: Selbstverlag (1965), 140 S., Lit.(jur.Diss.; Heidelberg 1965)

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